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Obligatorisch für Kat. A1 und A (Kein Obligatorium wer vor dem 1.4.2003 die Kat. A1 gemacht hat).
Wer die Motorrad - Prüfung 125ccm (Kat.A1,A) machen will, muss nach Erhalten des Lernfahrausweises LA, innerhalb 4 Monaten den obligatorischen Grundkurs 2 x 4.0 h, bzw. 3 x 4.0 h absolvieren. Wenn der ganze Kurs nicht innerhalb dieser 4 Monate absolviert wird, verfällt der Lernfahrausweis und somit auch die Theorieprüfung. Das heisst, wer bereits im Besitz des blauen Ausweises Kat. B ist, bestellt einfach einen neuen LA (nur zweimal möglich).Wer noch keinen blauen Ausweis besitzt, bestellt einen neuen LA für Töff und muss nochmal die Theorieprüfung absolvieren. Zu beachten gilt, der Nothelferausweis und die Verkehrskundekurs-Bestätigung müssen noch gültig sein.
Der Töffkurs dauert 8h, bzw. 12h, aufgeteilt auf 2 x 4.0 h / 3 x 4.0 h. Es dürfen max. 5 Personen pro Kurs pro Fahrlehrer teilnehmen. Leider gibt es immer wieder Fahrlehrer welche bedeutend mehr Töff - Fahrer in einen Kurs nehmen. Solltest Du Teilnehmer in einem solchen "überfüllten" Kurs sein, sprich den Fahrlehrer darauf an, denn Dein Lernerfolg wird massiv geringer sein bei einer zu grossen Gruppe. Wir garantieren im 1. Kursteil max. 5 Personen. 2. Kursteil nach Möglichkeit nur 3 - 4 Teilnehmer.
Der Aufbau des Töffkurses:
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Gehen mit Motor, Klettern, Spurgasse fahren,
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Bremsen erarbeiten, Vollbremsung,
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Anfahren am Berg...
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Fahren im Verkehr, Bremsbereitschaft, Rechtsvortritt
Geschwindigkeitsgestaltung, Lichtsignal, Kurven fahren....
Nach Abschluss des Grundkurses erhältst Du eine Kursbestätigung. Mit der Kursbestätigung verlängert sich Dein LA um weitere 12 Monate (siehe im LA).
Sollte dein LA ablaufen, ohne das Du die praktische Prüfung bestanden hast, benötigst Du einen neuen LA (siehe oben) und musst den Grundkurs nochmals besuchen, der Kurs ist nur 1 Jahr gültig. Einen dritten LA erhälst Du nur nach einer Wartefrist oder einem Gutachten (Infos beim StVA).
Beachte: Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement schreibt in seiner Weisung zum obligatorischen Töffkurs Artikel 12: "Der einzelne Fahrlehrer darf in der Regel nicht mehr als 5 Schüler gleichzeitig unterrichten". In der Regel heisst nicht regelmässig mehr, sondern max. 5 Personen. Dabei gilt das auch bei Personen, die den Kurs repetieren oder Kat. A (>als 125 ccm) als Kursteilnehmer gelten. Solltest Du solche Kurse mit mehr als 5 Teilnehmer besucht haben, melde dies bitte uns oder dem Strassenverkehrsamt direkt. Du hilfst den zukünftigen Töff - Fahrern, dass sie eine seriöse Ausbildung bekommen.
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